3.2. Die politischen Inhalte der Wochenschauen (A23)

Der Beginn der Wochenschauproduktionen in Deutschland bis 1914 war von der schwachen Kapitalausstattung deutscher Wochenschauproduzenten geprägt. Es war ihnen nicht möglich, ein weitreichendes Netz von "Kamerakorrespondenten" aufzubauen. Der führende deutsche Filmproduzent O. MESSTER war so gezwungen, seine Wochenschau als Mischung aus aktuellen Aufnahmen und Komödien herzustellen. Dies hatte zur Folge, daß die Produzenten der Wochenschauen mehr oder minder alles Material, dessen sie habhaft werden konnten, einbezogen. (A24)

Die schnell steigenden Zuschauerzahlen und die dem Medium schon früh zugesprochene Möglichkeit, die Zuschauer zu beeinflussen, führten schon vor 1914 zur Einführung einer staatlichen, von den Polizeibehörden ausgeübten Filmzensur. (A25) Nicht nur Teile des Bürgertums hatten kurz vor dem 1. Weltkrieg die Propagandamöglichkeiten des Films erkannt, wie die Vorbereitungen zur Gründung der DLG belegen, sondern ebenso militärische Institutionen. Allerdings bezog sich das Militär mehr auf einen "lehrhaften oder forschungsmäßigen Nutzen des Films, weniger auf seine informatorische oder propagandistische Verwendung." (Q45) "Eine von militärischen oder politischen Institutionen des Staates ausgehende konzeptionelle und organisatorische Vorbereitung oder Planung, die auf eine umfassende Nutzung bzw. Einbeziehung des Mediums Film für propagandistische Zwecke gerichtet war, wurde in Deutschland nach 1914 zunächst nicht entwickelt." (Q46)

Bei Ausbruch des 1. Weltkrieges war eine große Anzahl "wilder Operateure" an die Fronten gefahren, um Film- und Fotoaufnahmen herzustellen. Die OHL untersagte am 6. Oktober 1914 solche Aufnahmen generell. Die Erlaubnis für die Herstellung von Filmaufnahmen an den Fronten und in der Etappe konnte bei der Presseabteilung des stellvertretenden Generalstabes beantragt werden. (Q47) Daß die Erteilung von Genehmigungen äußerst restriktiv gehandhabt wurde, ergibt sich schon aus der Tatsache, daß die Durchführungsbestimmungen von O. MESSTER, dem führenden deutschen Filmproduzenten, ausgearbeitet worden waren. Er war seit September 1914 in der Presseabteilung des stellvertretenden Generalstabes tätig. (Q48) Bei 64 Anträgen wurde lediglich vier Filmgesellschaften die Entsendung von jeweils zwei Kameramännern gestattet. (Q49) Die von den Kameramännern dieser Gesellschaften hergestellten Filmaufnahmen unterlagen einer militärischen Zensur. Die Wochenschauen unterlagen weiter der schon vor 1914 üblichen Zensur durch Polizeibehörden. Die Aufnahmemöglichkeiten der Kameramänner blieben, da sie vor Ort auf Eigeninitiative angewiesen waren und Unterstützung durch militärische Stellen nicht zu bekommen war, weitgehend auf Berichte aus der Etappe beschränkt. (Q50) Die aktuellen Filmberichte zeigten "wenig vom eigentlichen und blutigen Gesicht des Krieges" (Q51), sondern waren zumeist "mehr oder minder plump gestellte Etappenszenen." (Q52)

Die mangelnde Aktualität (lange Zensurverfahren, mehrwöchige Abspielzeit) und das wachsende Differenzierungsvermögen des Publikums zwischen gestellten und authentischen Aufnahmen führte zu einer bereits 1915 einsetzenden Kritik an den Wochenschauen und zu nachlassendem Interesse an diesen Filmen. Bis 1916 war die Produktion der Filmberichte rein wirtschaftlich motiviert, sie folgte weder propagandistischen Zwecken noch dem Wunsch nach einer realistischen Darstellung des Krieges. (Q53)

1916 wurde aufgrund der militärischen Entwicklung sowie der innenpolitischen Situation in Deutschland eine verstärkte Aufklärungsarbeit von der politischen und militärischen Führung als notwendig angesehen. Diese sollte sowohl das Ausland als auch die deutsche Bevölkerung erreichen. Nach Barkhausen wurden Zielrichtung und Funktion der deutschen Filmpropaganda in einem Schreiben des stellvertretenden Kriegsministers Generalleutnant VON WANDEL an den Reichskanzler vom 25. August 1916 umrissen. "Zunächst komme es darauf an, durch geeignete Kinodarstellungen im neutralen und verbündeten Ausland, namentlich auf dem Balkan, 'unser Ansehen zu stärken, unsere Unbesiegbarkeit' vor Augen zu führen, Handelsbeziehungen neu zu beleben oder zu erobern. Gleichzeitig müsse im eigenen Land das Kino dazu benutzt werden, die nationalen und staatlichen Interessen zu fördern, die Volksstimmung zu heben und den unbeugsamen Willen zum Siege den breiten Massen als unbedingt notwendiges Mittel zur Sicherung unserer Zukunft einzuprägen." (Q54) Die im Sommer 1916 hierüber geführte Diskussion führte zur Bildung einer staatlichen Stelle, die Bild- und Filmaufnahmen militärischer Sujets selbst herstellen sollte. Diese Stelle wurde unter der Bezeichnung FILM- UND FOTOSTELLE gegründet und organisatorisch der Anfang Juli 1916 beim Auswärtigen Amt gegründeten 'Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes' angegliedert. Ab Mitte Oktober 1916 wurden erste Filmtrupps aufgestellt. Aus der "FILM- UND FOTOSTELLE" ging am 30. Januar 1917 das "BILD- UND FILMAMT" (BuFa) hervor, was mit einer beträchtlichen Ausweitung der staatlichen Filmtätigkeit verbunden war. "Die gesamte Tätigkeit und Zielsetzung des BuFa war auf die Einbeziehung des Films in den Dienst der Kriegsführung gerichtet und wandte sich im Vergleich zur vorher betriebenen Filmpolitik der Militärstellen ungleich mehr den Fragen der Inlandspropaganda zu." (Q55) Das BuFa produzierte v.a. als amtlich deklarierte "Frontfilme", in denen nun auch Kriegs- und Kampfszenen zu sehen waren. 1917 entstanden 111 solcher Filme. Dem BuFa standen für die Produktion dieser Filme sieben Filmtrupps zur Verfügung. Gleichzeitig mit ihrem Aufbau wurden die Aufnahmemöglichkeiten der privaten Wochenschaugesellschaften eingeschränkt.

Parallel zu den Bemühungen der staatlichen Stellen, den Film als Propagandamittel einzusetzen, wurde 1916 die Gründung der DLG wieder in Angriff genommen. Ihr Tätigkeitsbereich umfaßte das In- und Ausland. Angestrebt wurde die Produktion und der Vertrieb von Beiprogrammen für die Filmtheater, in denen vorwiegend kulturelle und industrielle Themen propagandistisch dargestellt werden sollten. Zur Verdeckung der propagandistischen Absichten sollten diese Beiprogramme mit aktuellen Aufnahmen oder kurzen Lustspielen kombiniert werden. Die ersten liefen bereits 1917 an. Sie wurden besonders preiswert an die Kinobesitzer abgegeben und verdrängten teilweise die nur noch auf eingeschränktes Interesse stoßenden Wochenschauen aus dem Programm. (Q56)
Siehe auch: "7.3. Die Filmpropaganda für die deutsche Sache im Auslande" von Dr. Gustav Stresemann, Mitglied des Reichstages, in: "Der Film, Zeitschrift für die Gesamtinteressen der Kinematographie", 7. April 1917.

Mit der Übernahme der MESSTER-WOCHE durch die DLG 1920 wurde das seit 1916 bestehende DLG-Konzept der vorwiegend wirtschaftlich-kulturell ausgerichteten Propaganda auf die Wochenschau übertragen. Die MESSTER-WOCHE der DLG sollte "alle Gebiete deutschen Kultur-, Geistes- und Wirtschaftslebens berücksichtigen und somit dem Auslande zeigen [...], was deutsche Kunst und Wissenschaft bedeuten, wie unsere Industrie fortschreitend bestrebt ist, durch Erfindungen und Verbesserungen der Allgemeinheit zu dienen". (Q57) Aktuelle Filmberichte sollten diesen Zweck nun allerdings nicht mehr verdecken, sondern selbst transportieren. Diese ab 1920 zunächst auf das Ausland zielende Darstellung wirtschaftlich-kultureller Themen in den Wochenschauen wurde ergänzt durch die Behandlung politischer Themen und Ereignisse, was im Hinblick auf die Friedensverträge und die Kriegsfolgelasten deutsche Ziele und Forderungen unterstützen sollte. Gezielte Wochenschauberichte "aus den bedrängten Grenzgebieten" Deutschlands sollten im Ausland "Not und Unterdrückung dieser Gebiete durch die alliierten Mächte dokumentieren." (Q58) Mitte der 20er Jahre gelang es den Wochenschauproduktionsgesellschaften, ihre Filmberichte als regulären und festen Bestandteil in den Programmen der Filmtheater durchzusetzen. Die Filmprogramme v.a. der täglich spielenden Filmtheater bestanden fortan i.d.R. aus Wochenschau, Kulturfilm oder kurzem Lustspiel sowie dem langen Spielfilm ('Schlager' / Hauptfilm). Die Durchsetzung der Wochenschauen in den Beiprogrammen der Filmtheater wurde unterstützt durch den relativ hohen Konzentrationsgrad, den die Verleih-Branche schon erreicht hatte (A26), und durch eine weitgehende Ausrichtung der Wochenschauproduktionen auf Publikumswirksamkeit. Für die miteinander konkurrierenden Filmtheaterbesitzer bedeutete dies einen gewissen Zwang, Wochenschauen in ihr Programm aufzunehmen, um ein Abwandern von Teilen des Publikums zu verhindern. Unterstützt wurde diese Tendenz durch staatliche, finanzielle Anreize. Die Wochenschauen wurden zunächst fast durchgängig von der "BILDSTELLE" des "Zentralinstitutes für Erziehung und Unterricht" in Berlin als "volksbildend" anerkannt, was eine Senkung der Lustbarkeitssteuer zur Folge hatte. Von 1926 bis 1930 wurde diese Prädikatsvergabe ausgesetzt, danach wurde sie wesentlich restriktiver gehandhabt. Die Proteste und Einsprüche der Produktionsgesellschaften veranlaßten die Bildstelle 1932, die Kriterien und Forderungen, die an die Filmberichte gestellt wurden, auf einer öffentlichen Veranstaltung darzulegen. Im gleichen Jahr führte sie an Hand ihrer Akten und der Vorführung einer großen, jedoch nicht näher bezeichneten Zahl von Wochenschauen eine Analyse der formalen und inhaltlichen Gestaltung der Wochenschauen durch. Zentral war dabei die Frage nach aktuellem bzw. volksbildendem Wert. Als aktuell wurden Themen und Ereignisse definiert, denen "eine nachhaltige und weitgehende Bedeutung für wirtschaftliches, politisches und kulturelles Geschehen zukommt". (Q59) Von der Gestaltung der Filmberichte wurde verlangt, daß die Darstellungen das Wesen der gezeigten Ereignisse und Themen treffen und dem Publikum eine kritische Reflexion des gezeigten ermöglichen. "Gemessen an diesen inhaltlichen und formal-gestalterischen Forderungen stellt die Untersuchung ein weitgehendes 'Versagen' der deutschen Wochenschauen fest. ... Als dominierendes Auswahlkriterium für die Wochenschauberichte nennt die Untersuchung das Moment 'sensationell'. Mit wenigen Ausnahmen gilt dies auch für die gesellschaftlich relevante Themen darstellenden Berichte. ... Bei einer weitgehenden Normierung und Schematisierung ist hier die Orientierung auf publikumswirksame Effekte dominierend, die die eigentlichen Themen der Wochenschauberichte in den Hintergrund drängt. ... Themenauswahl und Gestaltung der Wochenschau sind weitgehend auf publikumswirksame Effekte ausgerichtet, die tendenziell einen 'hochgradigen Erregungszustand' auslösen und eine rationale, kritisch-distanzierte Auseinandersetzung mit dem gezeigten verhindern." (Q60)

"Die Produktion der Wochenschauen war weitgehend auf Unterhaltungsbedürfnisse ausgerichtet und zielte nicht auf eine sachliche Darstellung gesellschaftlich relevanter Ereignisse und Probleme." (Q61)

Der geringe "volksbildende" Wert und die eingeschränkte Berücksichtigung gesellschaftlich relevanter Themen wurden jedoch nicht nur durch die Ausrichtung der Wochenschauen auf Unterhaltungsbedürfnisse bedingt. Auch der allgemeine Status der Wochenschauen und die Arbeitsbedingungen der Kameramänner trugen ihren Teil bei. Eine allgemeine Reportage-Freiheit bestand für die Wochenschauen nicht. (A27) Filmaufnahmen für Wochenschauen wurden von den Sicherheitskräften behindert und teilweise unmöglich gemacht. (Q62)(A28) Aufnahmen im Reichstag waren seit 1926 grundsätzlich untersagt. (Q63)

Trotz all dieser Faktoren wurden in den Wochenschauproduktionen politische Interessen und Ziele oft "propagandistisch bearbeitet". (Q64)

Nach Übernahme der UFA durch den HUGENBERG-Konzern wurden die propagandistischen Ziele mehr noch als in den Spielfilmen in den Wochenschauen deutlich. (A29) FILM UND VOLK, das Organ des Anfang 1928 von Teilen des liberalen Bürgertums gegründeten "Volksfilmverbandes" stellte 1929 fest: "Wenn die Politisierung der UFA irgendwie hervortritt, so ist das bei den Wochenschauen." (Q65)
"Nachdem im Juni 1928 eine Häufung von 'Militärspielereien' und 'Flottendemonstrationen' in den Wochenschauen festgestellt wurde, setzte sich die LICHT-BILD-BÜHNE in der Folgezeit in einer Reihe von Artikeln mit der politischen Ausrichtung und tendenziösen Gestaltung der UFA-Wochenschauen auseinander. 'Daß aber vielfach 'bewußt' Politik gemacht wird, ergeben die in letzter Zeit sich häufenden Aufnahmen von fremden Kriegsflotten, die ... anläßlich der ausgedehnten Debatten im Reichstag betr. Kreuzerersatz nicht ohne Absicht zu sein scheinen. Noch sinnfälliger wird diese Absicht, daran ist kaum zu zweifeln, wenn in einer der letzten Wochenschauen vor der Wiedergabe einer Veranstaltung von Kriegsflugzeugen im Zwischentitel zu lesen ist 'Schutzmittel, die wir nicht haben' und dann erst als Untertitel der eigentliche Titel des Bildberichtes. ... In dieser Art Betitelung liegt System, mehr noch als im Bildbericht selbst.'" (Q66)

Die LICHT-BILD-BÜHNE berichtet über die Darstellung der Verfassungsfeiern vom 11. August 1928 in den UFA-Wochenschauen, daß die DEULIG-WOCHE ausschließlich die Parade der Reichswehr zeigte, während die UFA-Woche etwas umfangreicher war. "Nirgends aber auch nur eine Andeutung von dem Umfang der Verfassungsdemonstrationen, von den Massen, die vor dem Reichstag dem neuen Deutschen Reich huldigten, von der Reichsregierung, ihren Ministern und sonstigen Vertretern, von der repräsentativen Ausschmückung des Platzes der Republik, von den Straßen Berlins im schwarz-rot-goldenen Flaggenschmuck, von dem gewaltigen Fackelzug der Fünfzigtausend, von den Feiern im Reichstag und bei Kroll, den Feiern im Lunapark und im Grunewald-Stadion." (Q67)

"Allgemein wurden Politiker der deutschen Sozialdemokratie und teilweise auch des Zentrums von den UFA- Wochenschauen ignoriert und boykottiert." (Q68) "Nach der Umstellung auf Tonfilm standen die UFA-Wochenschauen Abgeordneten und Kandidaten der DNVP für Wahlaufrufe und -appelle zur Verfügung." (Q69)

Eine Gegenreaktion konnte kaum ausbleiben. Schon im April 1927 hatte der REICHSAUSSCHUß FÜR SOZIALISTISCHE BILDUNGSARBEIT die Produktion einer "proletarischen Wochenschau" angekündigt, die "als Gegengewicht gegen die in ihrem Inhalt immer flacher werdenden Wochenschauen der bürgerlichen Filmunternehmungen" vor allem über die deutsche Arbeiterbewegung und deren Organisationen berichten sollte. Die im Juli 1927 aufgenommene Produktion der VOLKS-WOCHENSCHAU mußte jedoch bereits Ende Januar 1928 wieder eingestellt werden. Pläne des VOLKSFILMVERBANDES für eine eigene Wochenschau scheiterten schon vor Aufnahme der Produktion. (Q70)

Die von der SPD initiierte Beteiligung des Reiches am EMELKA-Konzern ist ebenfalls als solche Gegenreaktion zu sehen. Nachdem das Reichskabinett im Oktober 1929 einstimmig den Beschluß zur Beteiligung gefaßt hatte, bot sich noch im gleichen Monat die Möglichkeit / Notwendigkeit eines ersten propagandistischen Beitrags. Die noch stumme EMELKA-WOCHE brachte einen Bericht über Reichsinnenminister SEVERING, in dem Redeausschnitte eingeblendet waren, in denen sich SEVERING gegen das Volksbegehren gegen den Young-Plan aussprach. Zusätzlich wurde ein kurzer Kulturfilm produziert, der den Wiederaufbau Deutschlands seit 1918 darstellte, und mit der Mahnung schloß, dem Volksbegehren fern zu bleiben. (Q71)

Der Ansatz, Wochenschauen als Mittel der Darstellung und Begründung politischer Maßnahmen und Ziele zu benutzen, kam also von zwei Seiten. Zum einen von der äußersten Rechten, wo zunächst der DNVP, später zum Teil auch der Harzburger Front der HUGENBERG-Konzern - eben auch mit seinen Wochenschauen - zur Verfügung stand, zum anderen von den staatstragenden Parteien - zunächst besonders der SPD -, die über die Position der Reichsregierung Einfluß aufbauten. Immer war dieser Einfluß jedoch wirtschaftlich bedingt. Die Einschränkung der Pressefreiheit für das Medium Film in der Weimarer Verfassung scheint keine größere Rolle gespielt zu haben.
Nach Aufkommen des Tonfilms entstand die Wochenschau des FOX-Konzerns. Sie scheint eine recht zwiegespaltene Rolle gespielt zu haben. Auf der einen Seite moderat und staatstragend, im Februar 1932 brachte sie z.B. einen Tonfilmbericht, in dem Ausschnitte einer Rede des Reichskanzlers BRÜNING vor der Genfer Abrüstungskonferenz zu sehen und zu hören waren. Auf der anderen Seite hat sie der NSDAP im gleichen Jahr einen Tonaufnahmewagen zur Verfügung gestellt, der HITLER auf den zahlreichen Wahlreisen des Jahres begleitete. Die hierbei entstandenen Filmaufnahmen wurden zwar nicht unbedingt im Wochenschauprogramm des Konzerns verwertet, wurden aber der Partei für die Produktion eigener Filme zur Verfügung gestellt. Schon 1928 war ein Großteil der politischen Parteien in Deutschland dazu übergegangen, im Rahmen der verschiedenen Wahlkämpfe besondere Propagandafilme einzusetzen. Der REICHSVERBAND DEUTSCHER LICHTSPIELTHEATERBESITZER hatte 1928 beschlossen, solche Wahlfilme der politischen Parteien grundsätzlich nicht in die regulären Programme der Filmtheater aufzunehmen, da hiervon eine Geschäftsschädigung, ein politisch motivierter Besucherrückgang befürchtet wurde. Der Trend, den Film als Propagandamittel zu benutzen, verstärkte sich in den letzten Jahren der Weimarer Republik. Die SPD arbeitete, um noch ein weiteres Beispiel anzuführen, mit der MELOPHON-FILMGESELLSCHAFT - einer Tochtergesellschaft des TOBIS-Konzerns - zusammen. Diese Filmgesellschaft stellte 1932 im Auftrag der Partei 'Redner-Tonfilme' für die Reichstagswahlen her. (Q72)




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